Friedrich Römer (1794-1864) Geislinger Landtagsabgeordneter und Leiter des Stuttgarter „Märzministeriums“
Vortrag von Michael Kitzing am 8. Mai 2023 um 18 Uhr im Alten Bau
Seit dem Beginn der 1830er Jahre vertrat Friedrich Römer – wenn auch mit Unterbrechungen – den Geislinger Wahlkreis im Stuttgarter Landtag und stieg hier rasch zum führenden Vertreter der liberalen Opposition auf. So setzte er sich für die späteren „Märzforderungen“ wie Pressefreiheit, die Einrichtung von Schwurgerichten, Bürgerbewaffnung und die Schaffung eines deutschen Nationalstaats ein. Zugleich kämpfte er für freie, von der Regierung unbeeinflusste Wahlen sowie eine Humanisierung der Strafrechtspflege.
Mit dem Beginn der Revolution 1848 wurde Römer von König Wilhelm I. an die Spitze des württembergischen Justizministeriums sowie der Regierung insgesamt berufen. Als leitender Minister konnte Römer durchsetzen, dass Württemberg die von der Paulskirche erarbeiteten Grundrechte sowie als einziges Königreich die Reichsverfassung von 1849 anerkannte. Aus diesem Grund zog auch die Nationalversammlung, die sich inzwischen in Frankfurt durch österreichisches und preußisches Militär gefährdet sah, Anfang Juni 1849 nach Stuttgart um. Während Römer das nunmehrige „Rumpfparlament“ anfänglich noch unterstützte, musste er dieses schließlich am 18. Juni auf preußischen Druck hin auflösen. Die Auflösung erfolgte freilich auch, weil Römer die vom „Rumpfparlament“ ausgehende Unterstützungen des bewaffneten demokratischen Aufstandes in Baden ablehnte. – Freilich brachte dies Römer bei vielen Demokraten in Misskredit, gleichzeitig verlor er angesichts unterschiedlicher nationalpolitischer Konzepte auch das Vertrauen des Königs, so dass er im Oktober 1849 sein Ministeramt aufgeben musste.
Der Vortrag Michael Kitzings möchte aus Anlass der 175. Wiederkehr der Revolution von 1848/1849 die genannten Stationen im Lebensweg Römers näher beleuchten und in die politische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung Württembergs und Geislingens in der Mitte des 19. Jahrhunderts einordnen.